Amtliche Durchschnittspreise für Schlachtvieh und Schlachtkörper außerhalb von notierungspflichtigen Märkten in Deutschland.
| 50. Woche 2007 Vom 10.12. bis 16.12.2007 |
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|---|---|---|
| Schweine, Hkl. E | ||
| 1,33 €/kg | ±0,00 € | |
| Jungbullen, Hkl. U3 | ||
| 3,13 €/kg | ±0,00 € | |
| Färsen, Hkl. R3 | ||
| 2,87 €/kg | +0,01 € | |
| Kühe, Hkl. K3 | ||
| 2,41 €/kg | -0,01 € | |
Die Meldepflicht und die Durchführung der amtlichen Preisnotierung wird in Deutschland von der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung geregelt.
Betriebe, die pro Woche mehr als 75 Schweine, 30 Rinder, 30 Kälber oder 50 Schafe schlachten, müssen die gezahlten Preise der zuständigen Landesbehörde melden. Die durchschnittliche Anlieferung wird auf Grund der im jeweils vorangegangenen Kalendervierteljahr angelieferten Schlachtmenge errechnet.
Das Schlachtgewicht ist das Warmgewicht des geschlachteten und ausgeweideten Tieres.
Die Notierungen sind bei Rindern nach Kategorien und den gesetzlichen Handelsklassen für Rindfleisch unterteilt; bei Schweinen nach den gesetzlichen Handelsklassen für Schweinehälften.
Alle Preise in € ohne Gewähr
Quelle: BMELV.